EU: EAA gilt seit Juni 2025

EAA-Konformität in Deutschland — Leitfaden 2025

Deutschland setzt den European Accessibility Act durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) um. Dieser Leitfaden erklärt, was Unternehmen seit Juni 2025 beachten müssen — von den technischen Anforderungen bis zu den Durchsetzungsmechanismen.

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EAA-Umsetzung in Deutschland: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen einzuführen. Deutschland hat diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht überführt.

Zentrale Eckpunkte der deutschen Umsetzung:

  • In Kraft seit: 28. Juni 2025 — Unternehmen müssen die Anforderungen jetzt erfüllen
  • Gesetzesgrundlage: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021, konkretisiert durch die Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV)
  • Technischer Standard: EN 301 549 mit WCAG 2.1 Level AA als Kern für Webinhalte
  • Geltungsbereich: Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, die unter den EAA fallende Dienstleistungen in Deutschland erbringen

Deutschland gehört zu den größten digitalen Märkten in Europa. Für internationale Unternehmen, die deutsche Kunden bedienen, ist die BFSG-Konformität daher besonders relevant.

Durchsetzung und Sanktionen in Deutschland

Die Durchsetzung des BFSG erfolgt in Deutschland durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Im Gegensatz zu manchen EU-Ländern, die zentrale Behörden eingesetzt haben, liegt die Verantwortung in Deutschland bei den Landesbehörden.

Durchsetzungsmechanismen im Überblick:

  • Bußgelder: Bis zu 100.000 Euro pro Verstoß — berechnet nach Schwere, Dauer und Wiederholungsgrad
  • Vertriebsverbote: Nicht-konforme Produkte oder Dienstleistungen können vom Markt genommen werden
  • Verbraucherverbandsklagen: Verbraucherschutzverbände können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend machen
  • Meldepflichten: Unternehmen müssen auf Anforderung der Behörde die Konformität ihrer Produkte und Dienstleistungen nachweisen

Für bestimmte bereits auf dem Markt befindliche Dienstleistungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Neue Produkte und Dienstleistungen müssen die Anforderungen seit dem 28. Juni 2025 vollständig erfüllen.

Proaktive Konformitätsprüfung mit Tools wie CompliScan minimiert das Risiko von Bußgeldern und Reputationsschäden.

Betroffene Branchen und Dienstleistungen

Das BFSG betrifft in Deutschland eine Vielzahl von Branchen. Die wichtigsten Sektoren und ihre spezifischen Anforderungen:

  • E-Commerce: Online-Shops, Marktplätze und digitale Handelsplattformen müssen ihre gesamte Customer Journey barrierefrei gestalten — von der Produktsuche über den Warenkorb bis zum Checkout und Kundenkonto
  • Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Versicherungsportale, Wertpapierhandel und Zahlungsdienste. Hier gelten besonders strenge Anforderungen, da finanzielle Teilhabe ein Grundrecht ist
  • Telekommunikation: Websites und Apps von Mobilfunkanbietern, Internet-Providern und Messaging-Diensten
  • Personenbeförderung: Buchungsportale für Flug, Bahn, Fernbus und ÖPNV — einschließlich Fahrplanauskunft und Ticketkauf
  • Digitales Publizieren: E-Book-Shops, digitale Zeitschriftenportale und Hörbuchplattformen

Auch Unternehmen, die Selbstbedienungsterminals betreiben (Geldautomaten, Ticketautomaten, Self-Checkout-Kassen), fallen unter das BFSG. Der Fokus von CompliScan liegt auf den digitalen Aspekten — Websites und Web-Applikationen.

Konformitätsnachweis und CompliScan

Der Nachweis der BFSG-Konformität ist kein einmaliger Akt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Unternehmen müssen auf Anforderung der Marktüberwachungsbehörde belegen können, dass ihre digitalen Angebote die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

CompliScan unterstützt den Konformitätsprozess:

  • Kostenloser Erstcheck: Geben Sie Ihre URL ein und erhalten Sie sofort einen WCAG 2.1 AA Bericht — der Ausgangspunkt für Ihre Konformitätsstrategie
  • Priorisierte Maßnahmen: Der Bericht unterscheidet zwischen kritischen, schwerwiegenden und leichten Verstößen, damit Ihr Team die wichtigsten Probleme zuerst angeht
  • KI-Lösungsvorschläge: Konkrete Code-Fixes reduzieren den Aufwand für Ihr Entwicklerteam erheblich
  • Regelmäßige Scans: Shield (€49/Monat) und Shield Pro (€149/Monat) überwachen Ihre Website automatisch und erstellen PDF-Berichte, die als Teil Ihrer Konformitätsdokumentation dienen können
  • Agenturen: Der Agency-Plan (€299/Monat) ermöglicht die systematische Prüfung von bis zu 50 Kundenwebsites

Automatisierte Prüfungen erkennen 30–40 % der WCAG-Probleme. Für einen vollständigen Konformitätsnachweis empfiehlt CompliScan die Ergänzung durch manuelle Expertentests und eine Barrierefreiheitserklärung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen dem EAA und dem BFSG?

Der EAA (European Accessibility Act, Richtlinie 2019/882) ist die EU-Richtlinie, die einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für alle Mitgliedstaaten vorgibt. Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht. Inhaltlich sind sie weitgehend deckungsgleich, das BFSG enthält jedoch die deutschen Durchsetzungsmechanismen und Sanktionen.

Gilt eine Übergangsfrist für bestehende Websites?

Für Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits erbracht wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 gelten. Neue digitale Dienstleistungen und Produkte müssen seit dem 28. Juni 2025 vollständig konform sein. Eine frühzeitige Prüfung und Anpassung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Das BFSG schreibt für privatwirtschaftliche Unternehmen keine formale Barrierefreiheitserklärung vor — anders als die BITV 2.0 für öffentliche Stellen. Dennoch wird eine freiwillige Erklärung empfohlen, da sie Transparenz signalisiert und im Falle einer behördlichen Überprüfung den guten Willen dokumentiert.

Betrifft das BFSG auch Unternehmen außerhalb Deutschlands?

Ja. Das BFSG gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbieten — unabhängig vom Firmensitz. Ein Online-Shop aus den USA oder Asien, der an deutsche Verbraucher verkauft, muss die BFSG-Anforderungen erfüllen.

Wie kann ich die BFSG-Konformität meiner Website nachweisen?

Ein Konformitätsnachweis besteht idealerweise aus: (1) regelmäßigen automatisierten WCAG 2.1 AA Prüfungen, z. B. mit CompliScan, (2) manuellen Expertentests für Aspekte, die nicht automatisiert prüfbar sind, (3) einer Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen, und (4) einer freiwilligen Barrierefreiheitserklärung auf der Website.

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