EU: EAA gilt seit Juni 2025

EAA Barrierefreiheitsprüfung — Kostenloser Website-Test

Der European Accessibility Act (EAA) gilt seit dem 28. Juni 2025 — in Deutschland umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihre Website die WCAG 2.1 AA Anforderungen erfüllt.

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WCAG 2.1 AAKI-KorrekturvorschlägeKostenlos, ohne Anmeldung

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (EAA), offiziell die Richtlinie (EU) 2019/882, verpflichtet Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die Durchsetzung begann am 28. Juni 2025.

In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Das BFSG betrifft insbesondere:

  • E-Commerce-Websites und Online-Marktplätze
  • Bankdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsdienste, Trading-Plattformen
  • Telekommunikation: Messaging-Dienste, VoIP, Telefondienste
  • Personenbeförderung: Buchungssysteme, Fahrplaninformationen
  • E-Books und digitale Verlagsplattformen

Anders als frühere Regelungen, die nur den öffentlichen Sektor betrafen, erstreckt sich das BFSG ausdrücklich auf privatwirtschaftliche Unternehmen.

Technische Anforderungen: WCAG 2.1 AA und EN 301 549

Der EAA verweist auf den europäischen Standard EN 301 549, der wiederum WCAG 2.1 Level AA als technische Grundlage für barrierefreie Webinhalte übernimmt. Für deutsche Unternehmen bedeutet das konkret:

  • Wahrnehmbar: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichend Farbkontrast (mindestens 4,5:1) und responsives Design
  • Bedienbar: Vollständige Tastaturnavigation, keine zeitkritischen Interaktionen ohne Nutzersteuerung, keine anfallsauslösenden Inhalte
  • Verständlich: Lesbare Texte, vorhersehbare Navigation, Eingabehilfen bei Formularen mit Fehlererkennung und Korrekturvorschlägen
  • Robust: Kompatibilität mit assistiven Technologien, korrektes semantisches HTML und valide ARIA-Attribute

Die Einhaltung von WCAG 2.1 AA ist der zuverlässigste Weg, um die EAA-Konformität nachzuweisen. CompliScan prüft automatisiert genau diese Kriterien und liefert konkrete Handlungsempfehlungen.

Wer muss das BFSG einhalten?

Das BFSG betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbieten — unabhängig davon, ob das Unternehmen in Deutschland ansässig ist. Auch internationale Unternehmen mit deutschen Kunden fallen unter die Regelung.

Betroffene Bereiche im Überblick:

  • Online-Shops und digitale Handelsplattformen, die an deutsche Verbraucher verkaufen
  • Finanzdienstleister mit Online-Banking oder digitalen Zahlungsdiensten
  • Telekommunikationsanbieter einschließlich Messaging und VoIP
  • Reise- und Verkehrsanbieter mit digitalen Buchungssystemen
  • Verlage und E-Book-Plattformen

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Dennoch empfiehlt sich die freiwillige Umsetzung.

Die Marktüberwachungsbehörde überwacht die Einhaltung. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Kostenlose EAA-Prüfung mit CompliScan

CompliScan führt einen kostenlosen automatisierten Scan gegen WCAG 2.1 AA durch — den vom BFSG geforderten technischen Standard. Sie erhalten in Sekunden einen detaillierten Bericht mit allen erkannten Barrieren und KI-gestützten Lösungsvorschlägen.

So funktioniert CompliScan:

  • Gratis-Scan: URL eingeben und sofort einen Konformitätswert mit identifizierten Verstößen erhalten, zugeordnet zu WCAG-Erfolgskriterien
  • KI-Lösungsvorschläge: Zu jedem Verstoß erhalten Sie konkrete Code-Fixes — Ihr Entwicklerteam weiß sofort, was zu ändern ist
  • Shield (€49/Monat): Bis zu 3 Websites mit wöchentlichen Scans überwachen
  • Shield Pro (€149/Monat): Tägliche Scans für 10 Websites mit PDF-Berichten für die Dokumentation
  • Agency (€299/Monat): Bis zu 50 Websites mit Prioritäts-Scanning und White-Label-Berichten

Automatisierte Prüfungen erkennen 30–40 % der WCAG-Probleme. CompliScan liefert einen klaren, umsetzbaren Ausgangspunkt — kombinieren Sie die automatisierten Ergebnisse mit manuellen Tests für eine vollständige BFSG-Konformität.

Häufig gestellte Fragen

Gilt der European Accessibility Act bereits?

Ja. Der EAA (Richtlinie 2019/882) wird seit dem 28. Juni 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt. In Deutschland ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die nationale Umsetzung. Unternehmen müssen die Anforderungen jetzt erfüllen — es handelt sich nicht um eine zukünftige Pflicht.

Welchen technischen Standard verlangt das BFSG für Websites?

Das BFSG verweist auf EN 301 549, den europäischen harmonisierten Standard für Barrierefreiheit. Für Webinhalte übernimmt EN 301 549 die WCAG 2.1 Level AA als technische Grundlage. Die Einhaltung von WCAG 2.1 AA ist der primäre Nachweis der BFSG-Konformität.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?

Die Marktüberwachungsbehörde kann bei Verstößen gegen das BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Darüber hinaus können Produkte oder Dienstleistungen vom Markt genommen werden. Eine frühzeitige Prüfung und Behebung von Barrieren ist daher ratsam.

Kann ein automatisierter Scan die volle BFSG-Konformität sicherstellen?

Ein automatisierter Scan wie CompliScan erkennt 30–40 % der WCAG-Probleme und deckt die häufigsten technischen Barrieren auf. Für eine vollständige Konformität empfiehlt sich zusätzlich eine manuelle Prüfung, insbesondere für Aspekte wie kognitive Verständlichkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen?

Ja, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Die Ausnahme gilt jedoch nicht für Produkte. Eine freiwillige Umsetzung wird dennoch empfohlen.

Prüfen Sie Ihre Website jetzt

Geben Sie Ihre URL ein und erhalten Sie in unter 60 Sekunden einen kostenlosen Barrierefreiheitsbericht mit KI-gestützten Korrekturvorschlägen.

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